| Geschäfts- und Reisebedingungen der Fa. Zuara-Travel & Tourism c/o Geo-Ger International |
| Im Interesse
eines guten Einvernehmens mit unseren Kunden, bitten wir um Kenntnisnahme
unserer Reisebedingungen, die Sie durch Ihre Anmeldung als verbindlich anerkennen. |
| Anmeldung |
| Die Anmeldung
sollte im Interesse des Fahrgastes möglichst früh erfolgen. Mit der Anmeldung
bietet der Kunde der Firma Zuara-Travel & Tourism c/o Geo-Ger International
den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich geschehen. Der Anmeldende erklärt ausdrücklich,
für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten
Personen einzustehen. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. |
| Zahlung |
| Nach Abschluß des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, höchstens 255,00 € Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne de § 651 k BGB. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungs-scheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt. |
| Bei Überweisung unbedingt Reiseziel-Nummern und Datum angeben! |
| Unser Konto:
Deutsche Bank Würzburg (BLZ 790 700 16) Konto-Nr. 0177337/01 |
| Leistung |
| Für den Umfang
der vertraglichen Leistungen ist ausschließ-lich die Leistungsbeschreibung
in den Prospekten von Zuara-Travel & Tourism verbidlich. Für die Richtigkeit
von Hotel- oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern
dienen wird keine Haftung übernommen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen erweitern, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen
Bestätigung durch Zuara-Travel & Tourism c/o Geo-Ger International. Die
Unterbringung in Doppel- bzw. Drei-Bett-Zimmern müssen für Einzelzimmer
nicht zutreffend sein. Für Einzelzimmer, für deren Zuteilung keine Gewähr
über-nommen werden kann, wird Zuschlag erhoben. Sollten Sie ½ Doppelzimmer
gebucht haben und wir keine zweite Person dazu erhalten, erfolgt Unterbringung
im Einbettzimmer oder allein im Doppelzimmer mit entsprechendem Aufschlag.
Falls Kabinenänderungen seitens der Reedereien anfallen, hat der Reisegast
den Mehr-oder Minderpreis zu zahlen. |
| Haftung |
| Während der
Beförderung zum Reiseziel hin und zurück haften unsere Vertragspartner im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Haftpflichtversicherungsvorschriften.
Eine Beeinflussung der Reise durch höhere Gewalt, Streik oder ähnliches,
schließt jede Haftung unsererseits aus. Dagegen übernehmen wir keine Haftung,
für die vertragsge-mäße Erbringung der vermittelten Reisedienstleistungen
durch die jeweiligen Leistungsträger (Hotels, Gasthäuser, Reedereien, Beförderungsgesellschaften
usw.) Bei Kreuz-fahrten gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Reederei,
ebenso bei den Fluggesellschaften. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der
Reiseausschreibung ausdrücklich an solche gekenn-zeichnet werden. Achtung!
Unsere Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden an Gepäckstücken, welche
beim Transport bzw. Ein- oder Ausladen beschädigt werden. Außerdem haften
wir nicht für Sachen, die aus den Bussen, ebenso bei den Beförder-ungsgesellschaften
entwendet werden. Wir bitten unsere Gäste, größere Geldbeträge und Wertsachen
nicht im Zimmer liegen zu lassen, sondern im Hotel-Tresor zu deponieren.
Entstehen bei Ausflügen irgendwelche Schäden die auf die Nichtbeachtung
der Anweisung der Reiseleitung passieren, sokann diese für die entstandenen
Schäden nicht haftbar gemacht werden. |
| Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzperson: |
| Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück-treten. In Ihrem eigenen
Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rück-trittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück (auch vor Reisebestätigung von unserer Seite) oder treten Sie, ohne
vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an (z. Bsp. wegen verpaßter
Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis.
Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen je angemeldetem Teilnehmer:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 5% mindestens € 15,00; vom 29. bis
22. Tag vor Reisebeginn 15% vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%; vom
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% und vom 6. Tag vor Reisebeginn 50% des
Reisepreises, zuzüglich evtl. anfallender Stornierungskosten der Leistungs-träger.
Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises.Rücktritt
seitens des Veranstalters: Wird die festgelegte Mindesteilnehmerzahl nicht
erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu wie Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich
zurück. Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
wegen Überschreitens der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf die Reise
für uns nicht zumutbar, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen
vor Reisebeginn abzusagen. |
| Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände |
| In Fällen
nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.Bsp. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen)
kann der Reisevertrag unter gewissen Voraussetzungen gekündigt werden. Erfolgt
die Kündigung nach Reiseantritt , können auch für den Reiseteilnehmer Mehrkosten
entstehen. Umstände, die in der Person des Reisenden liegen, können ebenfalls
zur Aufhebung des Vertrages seitens des Veranstalters führen. |
| Umbuchungen |
| Für Umbuchungen
gilt folgendes: Für die Bearbeitung von Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt
werden € 15,00 pro Reisegast erhoben. Umbuchungen in den letzten 29
Tagen vor Reiseantritt gelten als Rücktritt und Neuanmeldung. Als Umbuchung
gilt auch die Abtretung der Reise an eine andere Person. Wir können der
Abtretung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs gelten die üblichen Rücktritsbedingungen.
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig. |
| Mitwirkungspflicht |
| Bei evtl.
auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet alles Ihnen Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen evtl. entstehenden
Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sind Sie gehalten,
Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung unverzüglich zur Kenntnis zu bringen
bzw. den jeweiligen Leisungsträger Mit-teilung zu machen. Können diese keine
Abhilfe schaffen oder sind sie nicht erreichbar, ist unverzüglich Zuara-Travel
& Tourism Co Zuara-Libya zu informieren. Reiseleitung und Leistungsträger
sind gehalten, den Leistungsverzug schriftlich zu bestätigen. Bitte beachten
Sie, daß wir etwaige Mängelrügen nur anhand schriftlicher Unterlagen prüfen
können. Mündliche Mängelrügen können von uns in keinem Fall anerkannt werden.
Gleiches gilt für Mängelrügen, die während des Reiseverlaufes vorgebracht
werden können, aus von Ihnen zu vertretenden Gründen aber erst nach Abschluß
der Reise vorgebracht werden. |
| Kinderermäßigungen |
| Alle Ermäßigungen
müssen schon bei der Anmeldung beantragt werden. Für Kinder unter 2 Jahren
wird ein Fahrpreis nicht berechnet. Diese Kinder haben allerdings keinen
Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Evtl. anfallende Kosten für Unterkunft
etc. sind mit dem Vermieter direkt abzurechnen. Kinder bis zum vollendeten
10. Lebensjahr erhalten eine Ermäßigung auf besondere Anfrage. Die Anmeldung
eines Kindes ist in jedem Falle erforderlich. |
| Paß-, Visa-, Devisen- und Gesundheits-vorschriften: |
| Der Reisende
ist für die Einhaltung solcher Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert
werden sollten. In unseren Prospekten oder Angeboten enthaltene An-gaben
sind unverbindlich und beziehen sich nur auf die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland. Diese benötigen für Busreisen innerhalb der EU-Staaten einen
gültigen Reisepaß oder Personalausweis. Bei Reisen in nicht EU-Staaten oder
Flugreisen ist ein noch mindestens 9 Monate gültiger Reispaß erforderlich!
Wir weisen bei Buchung auf evtl. Visabeschaffung hin. Entstehen z.Bsp. infolge
fehlender persönlicher Voraussetz-ungen für die Reise Schwierigkeiten, die
auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.Bsp. keine Beschaffung
eines erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten
oder einzelne Reiseleitungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten
die Bedingungen der Stornierung und des Reiseabbruch infolge von Gründen,
die der Reisende zu vertreten hat, entsprechend. Wir empfehlen bei Reisen
ins europäische Ausland Umtausch von Fremdwährung. Über die Höchstmengen
berät Sie Ihre Hausbank. Evtl. ist es günstiger, im Ausland zu tauschen.
Wir informieren Sie mit Übersendung Ihrer vollständigen Reiseunterlagen. |
| Allgemeine Bestimmungen |
| Alle Angaben
unserer Broschüren werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen
veröffentlicht. Einzelheiten der Broschüren entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Mit der Veröffentlichung dieser Broschüren und Angebote verlieren alle früheren
Publikationen und Angebote über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre
Gültigkeit. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch Zuara-Travel & Tourism c/o Geo-Ger International.
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| Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Gerichtsstand für beide Teile ist Würzburg. |
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